Contracta

Steuerberatungsgesellschaft
mbH

Hohenzollerndamm 187
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Ihr Steuerberater in Berlin

Lohn und Gehalt - unsere Kanzlei erledigt die Lohnbuchhaltung für Sie

Vollständig, korrekt und pünktlich: die sorgfältige Durchführung der Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen ist für uns selbstverständlich. Die daraus resultierenden Buchungen werden zeitnah in die Finanzbuchführung übernommen. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten schließen wir Ihre Lohn- und Gehaltskonten ab. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und der Sicherheit Ihrer Daten gerichtet. Aktuelle Informationen über gesetzliche Änderungen teilen wir Ihnen regelmäßig mit.

> monatliche Leistungen

Erstellen der Gehaltsabrechnungen inkl. Datenübermittlung an Krankenkassen, Finanzverwaltungen, Berufsgenossenschaften usw.

Erstellen der Zahlungsübersichten / Überweisungsaufträge zwecks Freigabe durch den Mandanten.

Bereitstellen der relevanten Unterlagen

  • für das Unternehmen: Datenübertragungsprotokolle, Buchungsbelege, Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldungen usw.
  • für die Arbeitnehmer: Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Bei Bedarf führen wir auch Sonderabrechnungen durch, z.B. im Bereich Baulohn oder erstellen Nachberechnungen oder Wiederholungsabrechnungen aufgrund korrigierter Unternehmensmitteilungen.

> jährliche Leistungen

Erstellen der per Gesetz vorgeschriebenen Lohnsteuerjahresausgleiche und der notwendigen Jahresmeldungen.

Prüfen der Bescheide der Berufsgenossenschaften.

Bereitstellen der relevanten Unterlagen

  • für das Unternehmen: Datenübermittlungsprotokolle der Jahresmeldungen und Berufsgenossenschaftswerte, Versicherungsnachweise für die Sozialversicherung, Lohnsteuerbescheinigungen
  • für die Arbeitnehmer: Jahreslohnsteuerbescheinigungen, Versicherungsnachweise für Sozialversicherung

> Leistungen bei Bedarf

Unsere praxiserfahrenen Mitarbeiter unterstützen Sie bei der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung.

Auch sind wir gerne für Sie tätig, wenn Anträge gestellt werden müssen, beispielsweise für Kurzarbeitergeld, zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (Umlage 1) und Mutterschaft (Umlage 2) oder zur Erstattung von Entgeltersatzleistungen.

Bei Eintritten oder Austritten gilt es, einiges zu beachten. Wir erstellen An- / Ab- / Änderungsmeldungen an die Krankenkassen, bei ausgeschiedenen Arbeitnehmern für das Arbeitsamt die Verdienstbescheinigung und bei Eintritten die Sofortmeldung an die Deutsche Rentenversicherung.

Welche finanziellen Belastungen kommen auf das Unternehmen bei Lohnerhöhungen, Anwendung von Gestaltungsalternativen oder im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge zu? Wir schaffen Klarheit durch simulierte Abrechnungen und beraten Sie gerne bezüglich betriebswirtschaftlicher Auswirkungen.

Weitere Dienstleistungen unserer Steuerkanzlei sind:

  • Erstellen von Reisekostenabrechnungen unter Berücksichtigung unternehmensspezifischer Reisekostenregelungen und gesetzlicher Pauschbeträge
  • Erstellen von Personalkostenplanungen
  • Controlling der Personalkosten und Entwickeln von Maßnahmen zur Steuerung der Personalkosten
  • Unterstützen bei der Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung