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Digitale Neuerungen - Online-Gründung und -Beurkundung bei GmbH nun möglich

Bisher war für die Gründung einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (UG) der Gang zum Notar obligatorisch. Dasselbe galt für bestimmte Beschlüsse sowie Handelsregistereintragungen.

Seit dem 01.08.2022 ermöglichen es nun angepasste gesetzliche Regelungen, diese auch online durchzuführen. Hierdurch ist es zumindest bei einer Bargründung möglich, den Notartermin zum Abschluss des Gesellschaftsvertrags einer GmbH oder UG online durchzuführen. Gleiches gilt auch für die im Rahmen der Gründung gefassten Gesellschafterbeschlüsse sowie für die Bestellung des ersten Geschäftsführers. 

Dies ist insbesondere für Gesellschafter eine Erleichterung, die im Ausland bzw. nicht am Registersitz der Gesellschaft wohnen. Im Ergebnis treffen sich die Beteiligten mit dem Notar dann per Videokonferenz. Hierfür muss allerdings ein von der Bundesnotarkammer bereitgestelltes, besonders gesichertes Videokommunikationssystem verwendet werden. Das neue System muss sowohl die Kommunikation in Echtzeit als auch die elektronische Übermittlung von Dokumenten und Vertragsentwürfen ermöglichen. Es ist davon auszugehen, dass derzeit noch nicht alle Notare diese Möglichkeit anbieten können. Ab dem 01.08.2023 soll es dann auch möglich sein, das Onlineverfahren bei einer ausschließlichen oder teilweisen Sachgründung anzuwenden.
 

08.12.2022