Contracta

Steuerberatungsgesellschaft
mbH

Hohenzollerndamm 187
10713 Berlin (Wilmersdorf)

Tel. 030 / 250004 - 0
Fax 030 / 250004 - 49

contracta.berlin@schuhmann.de

 

Ihr Steuerberater in Berlin

Drittes Entlastungspaket - Weitere Entlastungen für Arbeitnehmer

Im Rahmen des sog. dritten Entlastungspakets hat die Koalition am 03.09.2022 weitere finanzielle Entlastungen vor dem Hintergrund der Energiekrise und der Inflation beschlossen. Für Arbeitnehmer sind hierbei insbesondere die folgenden Entlastungen geplant, wobei die Einzelheiten noch nicht feststehen. 

Entfristung der Homeoffice-Pauschale

Die derzeit noch bis Ende 2022 geltende Homeoffice-Pauschale mit einem Höchstbetrag von 600 € im Jahr (120 Tage i.H.v. 5 € pro Tag) wird dauerhaft entfristet, und der maximale Abzugsbetrag erhöht sich auf 1.000 € pro Jahr. Das gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit in einer Arbeitsecke oder im häuslichen Arbeitszimmer erfolgt.

Steuerfreie Prämie für Arbeitnehmer

Diese Regelung wurde durch ein separates Gesetz bereits beschlossen. Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn eine Prämie oder einen Bonus zahlen, können dies im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum Ablauf des 31.12.2024 bei einem Betrag bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei durchführen.

Wichtig ist, dass bereits vertraglich vereinbarte Zahlungen (z.B. Tantiemen) nicht in eine steuerfreie Corona-Prämie umgewidmet werden können.

Weiterhin erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld

Die bisherigen bis zum 30.09.2022 befristeten Regelungen zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld für Unternehmen sollen weiter fortgeführt werden.
 

08.12.2022