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Firmenwagen II: 1-%-Regelung für Handwerker-Kfz

Grundsätzlich ist die Privatnutzung eines betrieblichen Pkw bei Selbständigen eine steuerpflichtige Entnahme. Allerdings ist nicht jedes Fahrzeug auch tatsächlich für die Privatnutzung geeignet. Insbesondere bei Werkstattwagen oder Einsatzfahrzeugen hat der Bundesfinanzhof (BFH) hier in der Vergangenheit mitunter keine Möglichkeit einer steuerpflichtigen Privatnutzung gesehen.

In einem Beschluss des BFH aus dem Jahr 2023 ging es um  die  Frage,  ob  ein  Kleintransporter  (Typ  Mercedes-Benz Vito) sowie ein Kleinst-Lkw (Typ Multicar M26 Profiline) eine Privatnutzung ermöglichen. Der Kläger betrieb einen Hausmeisterservice und hatte die beiden genannten Fahrzeuge im Betriebsvermögen.  

Für den Vito sah der BFH eine Privatnutzung als möglich an. Es waren zwar nur zwei Sitze verbaut, allerdings gab es  keine  Vorrichtungen  für  fest  eingebaute  Werkzeugfächer, was aber für eine rein betriebliche Nutzung erforderlich gewesen wäre. Außerdem gab es kein weiteres Fahrzeug im Privatvermögen. Das Multicar sah der BFH hingegen aufgrund seiner Bauart als ausschließlich betrieblich nutzbar an.

 

27.11.2023