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Modernisierung des Personengesellschaftsrechts - Neuerungen bei Personengesellschaften

Die allermeisten Personengesellschaften unterliegen den Regelungen des Handelsgesetzbuchs und müssen deshalb in das Handelsregister eingetragen werden. Das gilt z.B. für die offene Handelsgesellschaft oder die Kommanditgesellschaft. Lediglich für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gibt es bislang kein öffentliches Register. Hinsichtlich der GbR herrscht also ein Stück weit rechtlicher Wildwuchs, denn es gibt keine notarielle Prüfung hinsichtlich der Identität und der Geschäftstätigkeit der an einer GbR Beteiligten.

Durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz wurde daher bereits im Jahr 2021 beschlossen, zum 01.01.2024 ein Gesellschaftsregister einzuführen. Den Gesellschaftern einer GbR steht es zwar frei, ob sie ihre Gesellschaft eintragen möchten oder ob sie darauf verzichten. Die Eintragung ist aber Bedingung für wirtschaftlich bedeutsame Transaktionen (etwa den Erwerb eines Grundstücks durch eine GbR), womit ein erhöhter Anreiz für die Eintragung einer GbR ins Gesellschaftsregister bestehen dürfte.
 

08.12.2022