Neue EU-Regelungen betreff Banküberweisungen

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen bei SEPA-Überweisungen Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen. Diese Regel nennt sich Verification of Payee (VoP). Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur Überprüfung des Zahlungsempfängers, bevor eine Banküberweisung durchgeführt wird. Es soll Zahlungsbetrug, insbesondere Fehlüberweisungen und Social-Engineering-Angriffe, verhindern und damit mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr bringen. 

Was bedeutet das für Sie? 

Als Zahlender: Künftig prüft Ihre Bank automatisch, ob der eingegebene Empfängername zur IBAN passt. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie einen Hinweis. Sie entscheiden dann selbst, ob Sie die Zahlung trotzdem freigeben.  Allerdings tragen Sie dann auch das Risiko, wenn Sie eine Überweisung freigeben, obwohl Name und IBAN nicht zusammenpassen.  

Als Zahlungsempfänger: Ihre Kunden müssen den exakten Kontoinhabernamen angeben, damit Zahlungen ohne Probleme eingehen. 

DSG-Hinweis 
Gegebenenfalls sollten Sie Ihre Rechnungsvorlage anpassen: 

  • Weisen Sie auf den exakten Empfängernamen für Überweisungen hin.
  • Bei abweichendem Firmennamen: Lassen Sie bei Ihrer Bank einen Handelsnamen hinterlegen.

Zudem sollten Sie Ihre Stammdaten überprüfen: 

  • Stimmen die Namen Ihrer Lieferanten mit den tatsächlichen Kontoinhabern überein?
  • Entspricht Ihr eigener Firmenname dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhaber?
     

 

30.09.2025