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PV-Anlagen: Fragen-Antworten-Katalog zum Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer

Für die Lieferung einer Photovoltaikanlage fällt seit dem 01. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr an, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird. Es gilt nun ein so genannter Nullsteuersatz. Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie zum Beispiel Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher. Das Bundesfinanzministerium hat einen Fragen-Antworten Katalog (FAQs) zur Neuregelung bei der Umsatzsteuer veröffentlicht. Sie finden diesen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html.
 

25.01.2023