Für die in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen beschäftigten Arbeitnehmer wird ein sog. Pflegebonus von bis zu 4.500 €, den der Arbeitgeber zur Anerkennung besonderer Leistungen - wie während der Corona-Krise - ausbezahlt, als steuerfrei behandelt. Profitieren können auch Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren und in bestimmten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie bei Rettungsdiensten.
Begünstigt sind entsprechende Auszahlungen vom 18.11.2021 bis zum 31.12.2022.