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Transparente Arbeitsbedingungen - Verschärfte Pflichten für Arbeitgeber seit 01.08.2022

Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen - das ist das Ziel des neuen Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 in nationales Recht. Kaum verabschiedet, trat das Gesetz auch schon am 01.08.2022 in Kraft und führt zu weitreichenden Änderungen, die Arbeitgeber bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen zu beachten haben.

Nicht nur das Nachweisgesetz, auch das Berufsbildungsgesetz, die Handwerksordnung, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Seearbeitsgesetz, die Gewerbeordnung, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Notfallsanitätergesetz, das PTA-Berufsgesetz und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind von den Änderungen betroffen und werden dementsprechend angepasst.


Hinweis: Bei weiteren Fragen holen Sie bitte rechtsberatenden Beistand ein.

 

 


 
Maßnahmen im neuen Nachweisgesetz

Gemäß dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und dem Arbeitnehmer aushändigen, wenn es nicht ohnehin einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt. Nunmehr müssen Arbeitgeber in der Niederschrift zusätzlich zu den bisherigen Angaben zahlreiche weitere Informationen aufnehmen:

  • die Höchstdauer der Probezeit (welche nun bei sechs Monaten liegt),
  • die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen,
  • die Mindestvorhersehbarkeit der Arbeit,
  • die Pflicht zum Nachweis über die Identität entleihender Unternehmen und
  • Pflichtfortbildungen.

Bei befristeten Arbeitsverträgen müssen das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses angegeben werden. Dies kann in Form einer konkreten Zeitbestimmung bzw. eines konkreten Enddatums oder - falls es sich um einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag handelt - durch Angabe des Zwecks erfolgen. 

Die Frist zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die ausschlaggebenden Vertragsinhalte wird ebenfalls verkürzt. Mit der Umsetzung der Richtlinie liegt diese nur noch bei sieben Tagen anstelle eines Monats.

Besonders gravierend ist, dass zukünftig Verstöße gegen das Nachweisgesetz als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 € pro Verstoß geahndet werden können.


Hinweis: Die verschärften Hinweispflichten gelten zwar grundsätzlich nur für neue Arbeitsverträge, die ab dem 01.08.2022 abgeschlossen worden sind. Aber wenn ein Arbeitnehmer mit einem älteren Vertrag danach verlangt, müssen Sie seinen Arbeitsvertrag innerhalb von einem Monat - teils schon innerhalb von sieben Tagen - um eine Niederschrift in der neuen detaillierteren Form ergänzen. Sofern im Unternehmen Musterarbeitsverträge eingesetzt werden, sollten diese umgehend geprüft und ggf. angepasst werden.


 

08.12.2022